Präambel

Die (r)evolution sieht sich in der Pflicht, Umwelt und Klima möglichst wenig zu belasten, um auch künftigen Generationen ein lebenswertes Leben zu ermöglichen. Da wir unsere Geschäftstätigkeiten Stand heute nicht klimaneutral und nicht ohne den Verbrauch natürlicher Ressourcen anbieten können, liegt der Schwerpunkt unserer Bestrebungen auf einer planvollen und signifikanten Reduzierung unseres ökologischen Fußabdrucks in den Bereichen:

  • Energieverbrauch
  • Abfallvermeidung und -recycling
  • Reisetätigkeit
  • Beschaffung

 

Neben dem primären Ziel der Reduzierung unseres Fußabdrucks wollen wir zudem über unser Unternehmen hinaus in die Gesellschaft hineinwirken, um unsere Stakeholder für Klima- und Umweltschutz zu sensibilisieren und zu motivieren, die eigenen Aktivitäten zu verstärken. Im Fokus stehen dabei in absteigender Relevanz sortiert Mitarbeitende, Dienstleister, Handelspartner, Geschäftspartner (z.B. Vermieter), Kunden, Branchenverbände und Wettbewerber.

 

A.  Ziele der Richtlinie

Diese Richtlinie nebst Anhängen dient als Leitfaden für unser gemeinsames unternehmerisches Handeln. Sie legt für heute Standards fest, definiert  konkrete, überprüfbare und ambitionierte Nachhaltigkeitsziele für 2028 und beschreibt mit welchen Maßnahmen wir diese Ziele erreichen wollen. Ökologische Nachhaltigkeit ist in diesem Sinne nicht nur das Ziel, sondern vor allem der Weg, den wir konsequent gehen möchten. Deshalb setzen wir uns jeweils für Ende 2025, 2026 und 2027 Etappenziele, um unsere Maßnahmen zu fokussieren, unsere Fortschritte zu messen und öffentlich zu dokumentieren.

Wir verpflichten uns, ökologische Nachhaltigkeit in allen Geschäftstätigkeiten als strategisches Ziel zu implementieren, zu budgetieren und zu priorisieren. Dabei möchten wir in unserer Branche eine Vorreiterrolle einnehmen, indem wir beweisen, dass exzellente Produkte und Dienstleistungen, wirtschaftlicher Erfolg und ökologische sowie soziale Verantwortung Hand in Hand gehen können. Wir laden unsere Stakeholder ein, uns auf diesem Weg zu begleiten.

 

B.  Geltungs- und Anwendungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Richtlinie bezieht sich auf die (r)evolution GmbH und auf die (r)evolution research intelligence GmbH für beide Standorte in Bonn und Dortmund. Der Anwendungsbereich bezieht darüber hinaus auch freiberuflich Mitarbeitende sowie Unternehmen mit ein, die dauerhaft oder zeitweise vor Ort in unseren Bürogebäuden arbeiten. Diese Personen haben schriftlich zu bestätigen, dass sie sich den Regeln und Standards dieser Richtlinie verpflichten.

 

C.  Verantwortlichkeiten

Für die Realisierung unserer Nachhaltigkeitsziele und Implementierung von Maßnahmen ist die Unternehmensleitung verantwortlich. Sie stellt sicher, dass ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden und übernimmt die Gesamtverantwortung für das Nachhaltigkeitsmanagementsystem.

Für die Einhaltung aktueller oder zukünftiger Verhaltensregeln und Standards, sind die Unternehmensleitung und alle Mitarbeitenden im Anwendungsbereich gleichermaßen verantwortlich.

Zudem wird ein:e Nachhaltigkeitsbeauftragte:r bestellt. Zurzeit ist das Kristin Voigt. Die bestellte Person ist in dieser Rolle der Geschäftsleitung direkt unterstellt. Ihr kommen die folgenden Aufgaben zu, die in enger Abstimmung mit der Unternehmensleitung zu erledigen sind:

  • Aufbau und Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsmanagementsystems.
  • Initiale Bilanzierung unseres ökologischen Fußabdrucks.
  • Definition unserer Nachhaltigkeitsziele.
  • Aufbau und Weiterentwicklung unseres Maßnahmenplans.
  • Sicherstellung der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.
  • Jährliche Überprüfung des Maßnahmenerfolgs, Dokumentation der Zielerreichung in einem Bericht und Veröffentlichung des Berichts auf unserer Website.
  • Interne und externe Kommunikation zum Thema ökologische Nachhaltigkeit.
  • Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
  • Beratung der Unternehmensleitung in allen Fragen der ökologischen Nachhaltigkeit.

 

D.  Laufzeit der Richtlinie

Die vorliegende Richtlinie gilt für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2028. Im Anschluss wird eine Folgerichtlinie verabschiedet, die unsere Nachhaltigkeitsziele für die folgenden vier Jahre bis 2032 festlegt.

Methodik

Unser Nachhaltigkeitsmanagementsystem orientiert sich am GHG Protocol (Greenhouse Gas Protocol), einer transnationalen Standardreihe zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen (Carbon Accounting) und zum dazugehörigen Berichtswesen für Unternehmen. Das GHG Protocol hilft uns, direkte und indirekte Emissionsquellen zu identifizieren, die unter Unternehmenskontrolle stehen und die daraus resultierenden Emissionen zu messen oder zu schätzen. Dabei werden drei Scopes unterschieden, denen Emissionen zugeordnet werden können:

  • Scope 1: alle direkten, d. h. aus Quellen innerhalb des Anwendungsbereichs stammenden, Emissionen (für uns Gas).
  • Scope 2: indirekte Emissionen aus außerhalb des Anwendungsbereichs erzeugter Energie (für uns Strom).
  • Scope 3: alle sonstigen indirekten Emissionen, die bei der Herstellung oder dem Transport eingekaufter Güter, der Entsorgung von Abfällen oder der Reisetätigkeit von Mitarbeitenden entstehen.

 

Aus dem GHG Protocol abgeleitet, beschreibt diese Richtlinie die folgenden Elemente unseres Nachhaltigkeitsmanagementsystems:

  • Status Quo Bestimmung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie geltenden Regelungen, Selbstverpflichtungen und Maßnahmen der (r)evolution, die direkt oder indirekt auf das Ziel einer Reduzierung unseres ökologischen Fußabdrucks in den oben genannten Bereichen einzahlen.
  • Bilanzierung unseres ökologischen Fußabdrucks.
    • Listung unserer wichtigsten direkten und indirekten umwelt- und klimaschädlichen Emissionen.
    • Entwicklung eines Kennzahlensystems zur Quantifizierung unseres umwelt- und klimaschädlichen Impacts zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie (t0).
  • Definition von konkreten und überprüfbaren Nachhaltigkeitszielen für 2028 (t4) und den Zwischenjahren (t1 bis t3).
  • Maßnahmenplanung zur Erreichung unserer Ziele über die Zeitachse bis 2028. Ermittlung des voraussichtlichen Budgetbedarfs und Kommunikationsplanung gegenüber involvierten Dritten.
  • Art und Umfang der jährlichen Überprüfung, Dokumentation und Kommunikation.

Status Quo Bestimmung

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie am 1. Januar 2025 gelten die folgenden Regelungen, Selbstverpflichtungen und Maßnahmen zur Reduzierung unseres ökologischen Fußabdrucks.

 

A.  Energieverbrauch und CO2-Emissionen

  • [Ökostrom] Seit 2014 nutzen wir für die Stromversorgung an unseren beiden Standorten in Bonn und Dortmund zu 100% Ökostrom.
  • [Energieeffizientes Heizen] An beiden Standorten in Bonn und Dortmund wird die Heizung und Warmwasserversorgung über eine moderne Gasbrennwertheizung betrieben. In Dortmund wurde diese 2014, in Bonn 2022 in Betrieb genommen. Da eine energetische Außendämmung aufgrund der historischen, in Bonn zudem denkmalgeschützten Bausubstanz nur in Bezug auf die Fenster möglich war, haben wir eine Heiz-Policy „Richtig Heizen im Altbaubüro“ entwickelt, die den Mitarbeitenden Richtlinien und Tipps für energieeffizientes Heizen gibt.
  • [Sparsame Beleuchtung] Im Rahmen der Kernsanierung unseres Bonner Standorts in der QS6 wurden im Jahr 2022 für alle Flurflächen Bewegungsmelder installiert, die die Beleuchtung bedarfsgerecht ein- und ausschalten. Zudem wurden im ganzen Haus hocheffiziente LED-Leuchteinheiten verbaut. In regelmäßigen Abständen werden die Mitarbeitenden zudem darauf sensibilisiert, vor dem Nachhauseweg nicht nur im eigenen Büro, sondern auch in den Nachbarbüros und Gemeinschaftsräumen zu schauen, ob überall alle Leuchten und sonstigen Geräte ausgeschaltet sind.

 

B.  Abfallvermeidung und -recycling, Ressourcenverbrauch

  • [Papierloses Büro] (r)evolution verfolgt das Ziel eines papierlosen Büros und beschränkt den Papierverbrauch, wo immer es im Arbeitsprozess möglich und sinnvoll ist und juristisch keine Verpflichtung besteht, Ausdrucke aufzubewahren.
  • [Richtige Mülltrennung] Wir sind davon überzeugt, dass konsequente und richtige Mülltrennung einen relevanten Beitrag zum Umwelt und Ressourcenschutz leisten kann, wenn alle vorhergehenden Maßnahmen zur Abfallvermeidung ausgeschöpft sind. Deshalb sensibilisieren und informieren wir unsere Mitarbeitenden mit Schautafeln, um mehr Wertstoffe (Papier, Glas, Kompost, Verpackungen) im Kreislauf zu behalten, um so aktiv Klima und Umwelt zu schützen. Zudem nutzen wir kompostierte Bio-Abfälle im eigenen Büro-Garten zur Bodenbelebung.
  • [Mehrweg Pfandsysteme] (r)evolution unterstützt die Idee der Kreislaufwirtschaft und nutz deshalb Mehrweg Pfandsysteme. Angefangen bei Getränkeflaschen, über CO2-Kartuschen für unseren Wassersprudler bis hin zu Mehrweggeschirr für die Mittagspause, wir haben verschiedene Mehrwegsysteme im Einsatz.
  • [Wassersparende Armaturen] An unserem Bonner Standort stehen uns seit 2022 an allen Waschbecken Armaturen zur Verfügung, die mit einen Durchflussmengenbegrenzer ausgestattet sind. So konnten wir seitdem proaktiv den Wasserverbrauch senken.

 

C.  Reisetätigkeit, Pendeln

  • [Homeoffice] Nach einem flächendeckenden Roll-out von Videokonferenztechnik im Jahr 2020 und der vorausgehenden Ausstattung aller Mitarbeitenden mit Notebooks oder mobilen PCs, haben wir eine flexible Homeoffice-Regelung eingeführt und Remote-Arbeitsplätze etabliert. Durch eingesparte Pendelzeiten schonen wir so aktiv Umweltressourcen genauso wie private Zeitressourcen unserer Mitarbeitenden.
  • [Zentraler Bürostandort] Mit der Standortwahl unseres Firmensitzes direkt in der Bonner City am Hauptbahnhof realisieren wir verschiedene Nachhaltigkeitsziele im Mobilitätssektor: Ideale Erreichbarkeit für unsere Mitarbeitenden per ÖPNV oder Fahrrad, gute Anbindung an das Schienenverkehrsnetz für weiterhin nötige Kundenbesuche, vollständiger Verzicht auf eigene PKW-Stellplätze.
  • [Job-Ticket] (r)evolution bietet allen Mitarbeitenden ein subventioniertes Job-Ticket an und fördert so klimafreundliche Mobilität.
  • [Keine Firmenwagen] Seit Gründung der (r)evolution im Jahr 2005 verzichten wir vollständig auf dienstlich oder privat genutzte Firmenwagen.
  • [JobRad-Leasing] Anstelle von Firmenwagen bieten wir unseren Mitarbeitenden an, ein oder mehrere Job-Räder für die private Nutzung zu leasen. Das subventioniert (r)evolution durch Übernahme der Versicherungspolice während der dreijährigen Leasingphase.
  • [MdRzA] (r)evolution nimmt seit 2022 jährlich an der deutschlandweiten Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ von ADFC und der AOK teil und entlastet damit die Umwelt und fördert als Beitrag zum betrieblichen Gesundheitsmanagement die körperliche Betätigung der Mitarbeitenden im Alltag.
  • [Fahrradstellplätze] Im Bonner Büro bieten wir allen Mitarbeitenden überdachte und Diebstahlsichere Stellplätze für ihre Fahrräder. Auf Wunsch können eBikes kostenfrei mit Ökostrom aufgeladen werden.
  • [Evo-Bikes] Im Bonner Büro stehen unseren Mitarbeitenden mit den Evo-Bikes zwei Fahrräder zur Verfügung, die sie flexibel buchen und kurzfristig nutzen können, z.B. um persönliche Termine wahrzunehmen, Besorgungen zu machen oder Kunden innerhalb von Bonn zu besuchen.
  • [Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln] Unsere Reise-Policy schreibt Dienstreisen grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Falls eine Reise mit der Bahn nicht möglich oder zeitlich nicht zumutbar ist, können Beschäftigte in begründeten Einzelfällen ihren privaten PKW oder das Flugzeug nutzen.
  • [Remote statt Präsenz] Wir versuchen die Zahl der Dienstreisen zu Kunden, Messen oder Kongressen dadurch zu reduzieren, dass wir mittels Videokonferenz remote an den Veranstaltungen teilnehmen, sofern es angeboten bzw. vom Kunden akzeptiert wird.

 

D.  Beschaffung

  • [Ökologischer und ethischer Einkauf] Für die Beschaffung von Verbrauchsgütern gilt die allgemeine Vorgabe, ökologisch, fair und wenn möglich regional zu kaufen. Bei der Produktwahl orientieren wir uns an einschlägigen Siegeln wie Fairtrade, Bioland, Naturland, FSC und anderen.
  • [Auswahlprozess Handelspartner] Unsere Handelspartner, über die wir diese Produkte beziehen, wählen wir ebenfalls sorgfältig aus. Auf die Weiße Liste geprüfter Handelspartner gelangen Unternehmen, die sich nachprüfbar zu sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit bekennen und ihre Wertschöpfungskette an konkreten und ambitionierten Nachhaltigkeitszielen orientiert optimieren.
  • [Zentrale Beschaffung] Die Beschaffung von Verbrauchsgütern erfolgt zentral durch eine verantwortliche Person, die den Einkaufsprozess unter Berücksichtigung unserer Nachhaltigkeitsziele optimiert, indem sie z.B. Bestellungen bündelt, um Transportemissionen und Umverpackungen zu minimieren.
  • [Auswahlprozess Dienstleister] Wie bei unseren Handelspartnern gehen wir auch bei der Wahl unserer Dienstleister sehr sorgfältig vor. Allerdings bewerten wir potenzielle Dienstleister und Ihre Produkte für unsere Wertschöpfungskette nicht nur in Hinblick auf ihr soziales und ökologisches Engagement. Ihr Informationssicherheitsmanagement und ihre Technisch-Organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz sind weitere Kriterien, die darüber entscheiden, ob es ein Dienstleister auf unsere Weiße Liste schafft.

Bilanzierung unseres ökologischen Fußabdrucks

Für eine möglichst effiziente Nachhaltigkeitsstrategie identifizierten wir zunächst qualitativ die Emissionsquellen mit relevanten umwelt- und klimaschädlichen Impact. Anschließend entwickelten wir zur Quantifizierung dieser Emissionen ein nachvollziehbares und einfach zu erhebendes Kennzahlensystem.

Unser Kennzahlensystem berücksichtigt unsere größten CO2-Emissionsquellen aus den Bereichen Energieverbrauch, Abfallentsorgung, Reisetätigkeit und Beschaffung. Darüber hinaus enthält das System weitere quantitative Messgrößen. Wo möglich, werden unsere Emissionen in Tonnen CO2 Äquivalente (t CO2e) umgerechnet. Der Referenzzeitraum bezieht sich auf das Jahr 2023.

Bereich Emissionsquelle Scope Messgröße Ergebnis
Energieverbrauch Gasverbrauch 1 t CO2e 7,95
Energieverbrauch Stromverbrauch 2 t CO2e 0,00 1
Reisetätigkeit Pendelverkehr 3 t CO2e 5,17
Reisetätigkeit Geschäftsreisen 3 t CO2e 0,29
Beschaffung Rechenzentrum Köln (eigene Server) 3 t CO2e 3,51
Beschaffung Nutzung Cloudlösungen 3 t CO2e 1,59
Abfallentsorgung Bonn Orange 3 t CO2e 0,19
Abfallentsorgung Gelber Sack, Papier- und Restmüll 3 l je MA/Jahr 272,4
Sonstiges Geldanlagen 3 % SFDR 9 2 31%

[1] Da Bezug von Ökostrom

[2] Einstufung von Fonds gemäß der Sustainable Finance Disclosure Regulation der EU. Für Fonds gemäß SFDR 9 sind nachhaltige Investitionen das primäre Ziel.

Unsere Nachhaltigkeitsziele

Unsere Nachhaltigkeitsziele sind bis 2028 ausgelegt, wobei in jedem einzelnen Jahr ein merklicher Fortschritt in der Zielerreichung zu erkennen sein soll. Dafür nehmen wir uns jährliche Zielkorridore vor, damit das Gesamtziel bis 2028 realistisch erreicht werden kann.

Emissionen:

  • Bis 2028 streben wir eine Reduktion der CO2-Emissionen aus Scope 1-3 von 35% zum Vergleichsjahr 2023 an. Pro Jahr soll sich die Reduktion mindestens im Rahmen von 8-15% bewegen.
  • Langfristig gesehen verfolgen wir zudem das übergeordnete Ziel, bis spätestens 2035 komplett CO2 neutral zu wirtschaften. Diese Zielsetzung inkludiert Scope 1-3, auch wenn wir uns bewusst sind, dass für diese Zielerreichung die Bereitschaft unserer Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden notwendig ist.
  • Solange wir noch keine CO2-Neutralität erreicht haben, werden wir die jährlich anfallenden Emissionen über zertifizierte Kompensationsprojekte ausgleichen.

 

Abfall:

  • Wir streben bis 2028 einen verringerten Müllverbrauch von 30% gegenüber dem Referenzjahr an. Pro Jahr soll die Reduktion mindestens 6-10% umfassen.

 

Finanzen:

  • Wir erhöhen den Anteil unserer Geldanlagen mit einer Einstufung als SFDR 9 von 31% im Jahr 2023 auf 100% im Jahr 2028. Die Erhöhung beträgt pro Jahr mindestens 15-25%.

 

Neben diesen quantitativen Zielen verfolgen wir zudem nicht quantifizierbare Ziele, die im Dokument „Ziel- und Maßnahmenübersicht“ beschrieben sind.

Unsere Nachhaltigkeitsmaßnahmen

Neben den in Kapitel IV beschriebenen (bereits umgesetzten) Maßnahmen, sammeln wir in der Datei „Ziel- und Maßnahmenübersicht“ fortlaufend geeignete Ideen, mit denen wir unseren Nachhaltigkeitszielen näherkommen können.1 Aus dieser Liste speist sich zu Beginn jeden Jahres der Maßnahmenplan, den wir uns für die kommenden 12 Monate vornehmen. Diese Maßnahmen müssen auf alle gesetzten Ziele einzahlen und eine realistische Zielerreichung im definierten Zielkorridor bis Ende des Jahres ermöglichen.

[1] Die Ziel- und Maßnahmenübersicht ergänzt diese Richtlinie und versteht sich als eine Ideensammlung, die kontinuierlich erweitert wird.

Überprüfung, Dokumentation, Kommunikation

Die Überprüfung unserer Nachhaltigkeitsziele erfolgt jährlich durch die Nachhaltigkeitsbeauftragte bzw. den Nachhaltigkeitsbeauftragten. Jeweils bis Ende Februar 2026, 2027, 2028 und 2029 wird geprüft, ob die in dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie für die Vorjahre definierten Ziele erreicht wurden. Das Prüfergebnis wird in einem Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert und auf der Unternehmenswebsite jeweils im März veröffentlicht.