Präambel
Die (r)evolution sieht sich in der Pflicht, Umwelt und Klima möglichst wenig zu belasten, um auch künftigen Generationen ein lebenswertes Leben zu ermöglichen. Da wir unsere Geschäftstätigkeiten Stand heute nicht klimaneutral und nicht ohne den Verbrauch natürlicher Ressourcen anbieten können, liegt der Schwerpunkt unserer Bestrebungen auf einer planvollen und signifikanten Reduzierung unseres ökologischen Fußabdrucks in den Bereichen:
- Energieverbrauch
- Abfallvermeidung und -recycling
- Reisetätigkeit
- Beschaffung
Neben dem primären Ziel der Reduzierung unseres Fußabdrucks wollen wir zudem über unser Unternehmen hinaus in die Gesellschaft hineinwirken, um unsere Stakeholder für Klima- und Umweltschutz zu sensibilisieren und zu motivieren, die eigenen Aktivitäten zu verstärken. Im Fokus stehen dabei in absteigender Relevanz sortiert Mitarbeitende, Dienstleister, Handelspartner, Geschäftspartner (z.B. Vermieter), Kunden, Branchenverbände und Wettbewerber.
A. Ziele der Richtlinie
Diese Richtlinie nebst Anhängen dient als Leitfaden für unser gemeinsames unternehmerisches Handeln. Sie legt für heute Standards fest, definiert konkrete, überprüfbare und ambitionierte Nachhaltigkeitsziele für 2028 und beschreibt mit welchen Maßnahmen wir diese Ziele erreichen wollen. Ökologische Nachhaltigkeit ist in diesem Sinne nicht nur das Ziel, sondern vor allem der Weg, den wir konsequent gehen möchten. Deshalb setzen wir uns jeweils für Ende 2025, 2026 und 2027 Etappenziele, um unsere Maßnahmen zu fokussieren, unsere Fortschritte zu messen und öffentlich zu dokumentieren.
Wir verpflichten uns, ökologische Nachhaltigkeit in allen Geschäftstätigkeiten als strategisches Ziel zu implementieren, zu budgetieren und zu priorisieren. Dabei möchten wir in unserer Branche eine Vorreiterrolle einnehmen, indem wir beweisen, dass exzellente Produkte und Dienstleistungen, wirtschaftlicher Erfolg und ökologische sowie soziale Verantwortung Hand in Hand gehen können. Wir laden unsere Stakeholder ein, uns auf diesem Weg zu begleiten.
B. Geltungs- und Anwendungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Richtlinie bezieht sich auf die (r)evolution GmbH und auf die (r)evolution research intelligence GmbH für beide Standorte in Bonn und Dortmund. Der Anwendungsbereich bezieht darüber hinaus auch freiberuflich Mitarbeitende sowie Unternehmen mit ein, die dauerhaft oder zeitweise vor Ort in unseren Bürogebäuden arbeiten. Diese Personen haben schriftlich zu bestätigen, dass sie sich den Regeln und Standards dieser Richtlinie verpflichten.
C. Verantwortlichkeiten
Für die Realisierung unserer Nachhaltigkeitsziele und Implementierung von Maßnahmen ist die Unternehmensleitung verantwortlich. Sie stellt sicher, dass ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden und übernimmt die Gesamtverantwortung für das Nachhaltigkeitsmanagementsystem.
Für die Einhaltung aktueller oder zukünftiger Verhaltensregeln und Standards, sind die Unternehmensleitung und alle Mitarbeitenden im Anwendungsbereich gleichermaßen verantwortlich.
Zudem wird ein:e Nachhaltigkeitsbeauftragte:r bestellt. Zurzeit ist das Kristin Voigt. Die bestellte Person ist in dieser Rolle der Geschäftsleitung direkt unterstellt. Ihr kommen die folgenden Aufgaben zu, die in enger Abstimmung mit der Unternehmensleitung zu erledigen sind:
- Aufbau und Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsmanagementsystems.
- Initiale Bilanzierung unseres ökologischen Fußabdrucks.
- Definition unserer Nachhaltigkeitsziele.
- Aufbau und Weiterentwicklung unseres Maßnahmenplans.
- Sicherstellung der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.
- Jährliche Überprüfung des Maßnahmenerfolgs, Dokumentation der Zielerreichung in einem Bericht und Veröffentlichung des Berichts auf unserer Website.
- Interne und externe Kommunikation zum Thema ökologische Nachhaltigkeit.
- Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
- Beratung der Unternehmensleitung in allen Fragen der ökologischen Nachhaltigkeit.
D. Laufzeit der Richtlinie
Die vorliegende Richtlinie gilt für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2028. Im Anschluss wird eine Folgerichtlinie verabschiedet, die unsere Nachhaltigkeitsziele für die folgenden vier Jahre bis 2032 festlegt.