Präambel
Neben der ökologischen Nachhaltigkeit ist soziale Nachhaltigkeit der zweite, zentrale Bestandteil verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns. Als Forschungsinstitut sieht sich (r)evolution nicht nur in der Verantwortung gegenüber unseren Kunden und Partnern, sondern auch gegenüber unseren Mitarbeitenden, der Gesellschaft und zukünftigen Generationen. Mit dieser Richtlinie bekennen wir uns zu fairen Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, respektvollem Miteinander und gesellschaftlicher Teilhabe. Wir streben ein Arbeitsumfeld an, das Vielfalt fördert, Diskriminierung ausschließt und individuelle Entwicklung unterstützt. Darüber hinaus verstehen wir soziale Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil unserer Unternehmensstrategie, unserer Forschungspraxis und unseres täglichen Handelns.
Unser Handeln orientiert sich an den von den Vereinten Nationen definierten Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Besonders verpflichtet fühlen wir uns mit Blick auf soziale Nachhaltigkeit den folgenden fünf SDGs:





Diese Entwicklungsziele stehen stellvertretend für unsere Haltung: Wir fördern faire und sichere Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und Vielfalt. Wir setzen uns für ein respektvolles Miteinander, die individuelle Entwicklung unserer Mitarbeitenden und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ein. Darüber hinaus stärken wir gesellschaftliche Teilhabe und übernehmen Verantwortung für eine sozial nachhaltige Zukunft.
A. Ziele der Richtlinie
Diese Richtlinie nebst Anhängen dient als Leitfaden für unser gemeinsames unternehmerisches Handeln. Sie legt für heute Standards fest, definiert konkrete, überprüfbare und ambitionierte Nachhaltigkeitsziele für 2028 und beschreibt mit welchen Maßnahmen wir diese Ziele erreichen wollen. Soziale Nachhaltigkeit ist in diesem Sinne nicht nur das Ziel, sondern vor allem der Weg, den wir konsequent gehen möchten. Deshalb setzen wir uns jeweils für Ende 2025, 2026 und 2027 Etappenziele, um unsere Maßnahmen zu fokussieren, unsere Fortschritte zu messen und öffentlich zu dokumentieren.
Wir verpflichten uns, soziale Nachhaltigkeit in allen Geschäftstätigkeiten als strategisches Ziel zu implementieren, zu budgetieren und zu priorisieren. Dabei möchten wir in unserer Branche eine Vorreiterrolle einnehmen, indem wir beweisen, dass exzellente Produkte und Dienstleistungen, wirtschaftlicher Erfolg und ökologische sowie soziale Verantwortung Hand in Hand gehen können. Wir laden unsere Stakeholder, also unsere Mitarbeitenden, Kunden, Partner und die Gesellschaft ein, uns auf diesem Weg zu begleiten.
B. Geltungs- und Anwendungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Richtlinie bezieht sich auf die (r)evolution GmbH und auf die (r)evolution research intelligence GmbH für beide Standorte in Bonn und Dortmund. Der Anwendungsbereich bezieht darüber hinaus auch freiberuflich Mitarbeitende sowie Unternehmen mit ein, die dauerhaft oder zeitweise vor Ort in unseren Bürogebäuden arbeiten. Diese Personen haben schriftlich zu bestätigen, dass sie sich den Regeln und Standards dieser Richtlinie verpflichten. Alle Personen des Anwendungsbereichs werden im Folgenden als Mitarbeitende bezeichnet.
C. Verantwortlichkeiten
Für die Realisierung unserer Nachhaltigkeitsziele und Implementierung von Maßnahmen ist die Unternehmensleitung verantwortlich. Sie stellt sicher, dass ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden und übernimmt die Gesamtverantwortung für das Nachhaltigkeitsmanagementsystem.
Für die Einhaltung aktueller oder zukünftiger Verhaltensregeln und Standards sind die Unternehmensleitung und alle Mitarbeitenden im Anwendungsbereich gleichermaßen verantwortlich.
Zudem wird ein:e Nachhaltigkeitsbeauftragte:r bestellt. Zurzeit ist das Kristin Voigt. Die bestellte Person ist in dieser Rolle der Geschäftsleitung direkt unterstellt. Ihr kommen die folgenden Aufgaben zu, die in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung, dem Betriebsrat, der Arbeitsschutz- und Gesundheitsbeauftragten zu erledigen sind:
- Aufbau und Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsmanagementsystems.
- Initiale Bilanzierung unseres sozialen Handelns.
- Definition unserer sozialen Nachhaltigkeitsziele.
- Aufbau und Weiterentwicklung unseres Maßnahmenplans.
- Sicherstellung der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.
- Jährliche Überprüfung des Maßnahmenerfolgs, Dokumentation der Zielerreichung in einem Bericht und Veröffentlichung des Berichts auf unserer Website.
- Interne und externe Kommunikation zum Thema soziale Nachhaltigkeit.
- Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
- Beratung der Unternehmensleitung in allen Fragen der sozialen Nachhaltigkeit.
D. Laufzeit der Richtlinie
Die vorliegende Richtlinie gilt für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.12.2028. Im Anschluss wird eine Folgerichtlinie verabschiedet, die unsere Nachhaltigkeitsziele für die folgenden vier Jahre bis 2032 festlegt.
Unsere Ecovadis Scorecard
