Präambel

Neben der ökologischen Nachhaltigkeit ist soziale Nachhaltigkeit der zweite, zentrale Bestandteil verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns. Als Forschungsinstitut sieht sich (r)evolution nicht nur in der Verantwortung gegenüber unseren Kunden und Partnern, sondern auch gegenüber unseren Mitarbeitenden, der Gesellschaft und zukünftigen Generationen. Mit dieser Richtlinie bekennen wir uns zu fairen Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, respektvollem Miteinander und gesellschaftlicher Teilhabe. Wir streben ein Arbeitsumfeld an, das Vielfalt fördert, Diskriminierung ausschließt und individuelle Entwicklung unterstützt. Darüber hinaus verstehen wir soziale Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil unserer Unternehmensstrategie, unserer Forschungspraxis und unseres täglichen Handelns.

Unser Handeln orientiert sich an den von den Vereinten Nationen definierten Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Besonders verpflichtet fühlen wir uns mit Blick auf soziale Nachhaltigkeit den folgenden fünf SDGs:

 

Gesundheit und WohlergehenHochwertige BildungGeschlechtergleichheitMenschenwuerdige Arbeit und WirtschaftswachstumWeniger Ungleichheiten

 

Diese Entwicklungsziele stehen stellvertretend für unsere Haltung: Wir fördern faire und sichere Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und Vielfalt. Wir setzen uns für ein respektvolles Miteinander, die individuelle Entwicklung unserer Mitarbeitenden und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ein. Darüber hinaus stärken wir gesellschaftliche Teilhabe und übernehmen Verantwortung für eine sozial nachhaltige Zukunft.

 

A.  Ziele der Richtlinie

Diese Richtlinie nebst Anhängen dient als Leitfaden für unser gemeinsames unternehmerisches Handeln. Sie legt für heute Standards fest, definiert konkrete, überprüfbare und ambitionierte Nachhaltigkeitsziele für 2028 und beschreibt mit welchen Maßnahmen wir diese Ziele erreichen wollen. Soziale Nachhaltigkeit ist in diesem Sinne nicht nur das Ziel, sondern vor allem der Weg, den wir konsequent gehen möchten. Deshalb setzen wir uns jeweils für Ende 2025, 2026 und 2027 Etappenziele, um unsere Maßnahmen zu fokussieren, unsere Fortschritte zu messen und öffentlich zu dokumentieren.

Wir verpflichten uns, soziale Nachhaltigkeit in allen Geschäftstätigkeiten als strategisches Ziel zu implementieren, zu budgetieren und zu priorisieren. Dabei möchten wir in unserer Branche eine Vorreiterrolle einnehmen, indem wir beweisen, dass exzellente Produkte und Dienstleistungen, wirtschaftlicher Erfolg und ökologische sowie soziale Verantwortung Hand in Hand gehen können. Wir laden unsere Stakeholder, also unsere Mitarbeitenden, Kunden, Partner und die Gesellschaft ein, uns auf diesem Weg zu begleiten.

 

B.  Geltungs- und Anwendungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Richtlinie bezieht sich auf die (r)evolution GmbH und auf die (r)evolution research intelligence GmbH für beide Standorte in Bonn und Dortmund. Der Anwendungsbereich bezieht darüber hinaus auch freiberuflich Mitarbeitende sowie Unternehmen mit ein, die dauerhaft oder zeitweise vor Ort in unseren Bürogebäuden arbeiten. Diese Personen haben schriftlich zu bestätigen, dass sie sich den Regeln und Standards dieser Richtlinie verpflichten. Alle Personen des Anwendungsbereichs werden im Folgenden als Mitarbeitende bezeichnet.

 

C.  Verantwortlichkeiten

Für die Realisierung unserer Nachhaltigkeitsziele und Implementierung von Maßnahmen ist die Unternehmensleitung verantwortlich. Sie stellt sicher, dass ausreichend Ressourcen bereitgestellt werden und übernimmt die Gesamtverantwortung für das Nachhaltigkeitsmanagementsystem.

Für die Einhaltung aktueller oder zukünftiger Verhaltensregeln und Standards sind die Unternehmensleitung und alle Mitarbeitenden im Anwendungsbereich gleichermaßen verantwortlich.

Zudem wird ein:e Nachhaltigkeitsbeauftragte:r bestellt. Zurzeit ist das Kristin Voigt. Die bestellte Person ist in dieser Rolle der Geschäftsleitung direkt unterstellt. Ihr kommen die folgenden Aufgaben zu, die in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung, dem Betriebsrat, der Arbeitsschutz- und Gesundheitsbeauftragten zu erledigen sind:

  • Aufbau und Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsmanagementsystems.
  • Initiale Bilanzierung unseres sozialen Handelns.
  • Definition unserer sozialen Nachhaltigkeitsziele.
  • Aufbau und Weiterentwicklung unseres Maßnahmenplans.
  • Sicherstellung der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.
  • Jährliche Überprüfung des Maßnahmenerfolgs, Dokumentation der Zielerreichung in einem Bericht und Veröffentlichung des Berichts auf unserer Website.
  • Interne und externe Kommunikation zum Thema soziale Nachhaltigkeit.
  • Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
  • Beratung der Unternehmensleitung in allen Fragen der sozialen Nachhaltigkeit.

 

D.  Laufzeit der Richtlinie

Die vorliegende Richtlinie gilt für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.12.2028. Im Anschluss wird eine Folgerichtlinie verabschiedet, die unsere Nachhaltigkeitsziele für die folgenden vier Jahre bis 2032 festlegt.

Methodik

1. Status Quo Bestimmung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie geltenden Regelungen, Selbstverpflichtungen und Maßnahmen der (r)evolution, die direkt oder indirekt auf soziale Nachhaltigkeit einzahlen.

2. Bilanzierung unserer sozialen Nachhaltigkeit.

    • Listung unserer wichtigsten Parameter im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit.
    • Entwicklung eines Kennzahlensystems zur Quantifizierung dieser Parameter zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie (t0).

 

3. Definition von konkreten und überprüfbaren Nachhaltigkeitszielen für 2028 (t4) und den Zwischenjahren (t1 bis t3).

4. Maßnahmenplanung zur Erreichung unserer Ziele über die Zeitachse bis 2028. Ermittlung des voraussichtlichen Budgetbedarfs und Kommunikationsplanung gegenüber involvierten Dritten.

5. Art und Umfang der jährlichen Überprüfung, Dokumentation und Kommunikation.

Status Quo Bestimmung

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie gelten die folgenden Regelungen, Selbstverpflichtungen und Maßnahmen für den Bereich soziale Nachhaltigkeit.

 

A.  UN Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Menschenwuerdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

  • [Betriebsrat] → Seit 2015 gibt es bei (r)evolution einen dreiköpfigen Betriebsrat. Seit der Gründung wurden Mitgestaltungs- und Mitsprachemöglichkeiten der Mitarbeitenden weiter gestärkt und in strukturierte Bahnen gelenkt. Dabei versteht sich der Betriebsrat als Sprachorgan der Mitarbeitenden. Zudem ist der Betriebsrat auch Ansprechpartner für alle Themen rund um Gleichstellung, Diversität und Integration/Inklusion.
  • [Benefits] (r)evolution bietet seinen Mitarbeitenden vielfältige Benefits, um das Arbeiten/ die Anfahrt zur Arbeit so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört u.a. eine attraktive Büroausstattung, die Subventionierung des Jobtickets, das Jobradangebot, kostenloses Wasser, Kaffee und einen wöchentlichen Obstkorb.
  • [Markttypische Entlohnung] Bei der Vergütung der Mitarbeitenden wird darauf geachtet, dass eine markttypische Entlohnung gezahlt wird. Als Basis dafür dienen die Ergebnisse aus der jährlich erscheinenden Gehaltsstudie von Marktforschung.de
  • [Jährliche Mitarbeitendenbefragung] Seit 2008 haben die Mitarbeitenden von (r)evolution die Möglichkeit, im Rahmen der Mitarbeitendenbefragung neben einer detaillierten Beurteilung der Geschäftsleitung Ihre Zufriedenheit mit der Arbeit, den Arbeitsbedingungen oder den Weiterbildungsmöglichkeiten zum Ausdruck zu bringen. Die Ergebnisse dienen der Geschäftsleitung dazu, Handlungsbedarfe aufzudecken und entsprechende Maßnahmen zu konzipieren.
  • [Homeoffice] Nach einem flächendeckenden Roll-out von Videokonferenztechnik im Jahr 2020 und der vorausgehenden Ausstattung aller Mitarbeitenden mit Notebooks oder mobilen PCs, wurde eine flexible Homeoffice-Regelung eingeführt und Remote-Arbeitsplätze etabliert (geregelt in der Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten). Durch eingesparte Pendelzeiten werden private Zeitressourcen unserer Mitarbeitenden geschont, was zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt. Zudem ermöglichen wir Menschen in ländlichen Regionen Zugang zu Arbeit.
  • [Gleitzeitkonto] Alle Mitarbeitenden von (r)evolution verfügen über ein Gleitzeitkonto. Abgesehen von einer Kernarbeitszeit von 11 bis 14 Uhr sind Arbeitszeiten flexibel. Zusätzlich gibt es ein Überstundenkonto mit Freizeitausgleich, wobei das Ziel ist, Überstunden von vorneherein zu vermeiden bzw., wenn nötig, zeitnah wieder abzubauen. Diesbezügliche Regelungen sind in der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Gleitzeitkonto festgelegt.
  • [Feedbackkultur] Neben der allgemeinen Unternehmenskultur, dass Feedback von allen Mitarbeitenden in jede Richtung ausdrücklich erwünscht ist, wurden bei (r)evolution noch weitere Feedbackmöglichkeiten geschaffen. So gibt das jährliche Personalgespräch den Mitarbeitenden die Möglichkeit, Feedback vom direkten Vorgesetzen zu erhalten und eigenes Feedback zu platzieren. Im interkollegialen Austausch wurden darüber hinaus regelmäßige Feedbackmeetings etabliert, die insbesondere den Austausch zwischen den Teams fördert und dadurch zu einer besseren Zusammenarbeit führen. Zuletzt definiert eine frei zugängliche Achtsamkeitsliste die gemeinsamen Vorstellungen zum gemeinsamen Büroleben und bietet Platz für Feedback, falls es mal nicht so gut läuft.
  • [Wohlfühlbudget] Den Mitarbeitenden steht jedes Jahr ein Wohlfühlbudget über 2.000 EUR zur freien Verfügung. Verwaltet durch den Betriebsrat, können darüber unbürokratisch und ohne Freigabe durch die Geschäftsleitung Dinge zur Verschönerung des Büros, der Gemeinschaftsräume oder auch zum besseren Arbeiten angeschafft werden.
  • [Teamevents] Jährlich gibt es mehrere Teamevents bei (r)evolution, die den Zusammenhalt zwischen den Kolleg:innen und den informellen Austausch außerhalb des regulären Projektgeschäfts stärken sollen.
  • [Marktforschungsstudien für NGOs] (r)evolution unterstützt seit vielen Jahren verschiedene Nichtregierungsorganisationen, indem für diese Marktforschungsstudien zum Selbstkostenpreis durchgeführt werden. Unterstützt wurden dabei in der Vergangenheit Organisationen wie Help, Fairtrade, Aktion Mensch und die DKMS.
  • [Ausbildung und Praktika] → siehe auch Ziel 4
  • [Weiterbildung] → siehe auch Ziel 4
  • [Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit] → siehe auch Ziel 5
  • [Gleichbehandlung im Bewerbungsprozess] → siehe auch Ziel 5

 

B.    UN Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen

Gesundheit und Wohlergehen

  • [Arbeitsschutz/Gesundheit] Bei (r)evolution gibt es eine Arbeitsschutz- und Gesundheitsbeauftragte, die sich um die verschiedensten Belange in diesem Bereich kümmert. Die verantwortliche Person organisiert Arbeitsschutzunterweisungen und Sicherheitsschulungen (Brandschutz, Erste Hilfe), verfasst Krisen-, Notfall- und Evakuierungspläne, kümmert sich um die Feuerlöscherprüfung, erstellt Gefährdungsbeurteilungen für vulnerable Gruppen (z.B. Schwangere) und führt alle zwei Jahre die Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Gesundheit durch.
  • [Gesundheitsfördernde Büroausstattung] Wenn gewünscht, erhalten die Mitarbeitenden von (r)evolution zum ergonomischen Arbeiten höhenverstellbare Tische und Gelauflagen für die Tastatur und/oder die Maus. Weiterhin wurden alle Büros mit Schallschutzwänden ausgestattet um die Geräuschkulisse beim gemeinsamen Arbeiten so niedrig wie möglich zu halten. Mitarbeitenden, die eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen, profitieren von einer höhere Kostenübernahme als gesetzlich vorgeschrieben. Die Modalitäten sind in der Betriebsvereinbarung Bildschirmarbeitsplatzbrille geregelt.
  • [Gesunde Ernährung] (r)evolution stellt der Belegschaft kostenlos Wasser und Obst zur Verfügung.
  • [Pausenversorgung] Für die Pausen steht den Mitarbeitenden von (r)evolution der unternehmenseigene Garten mit Terrasse und eine vollausgestattete Küche zur Verfügung, in der Mahlzeiten zubereitet werden können.
  • [Yoga] (r)evolution bietet seit 2018 in den eigenen Büroräumen wöchentlich einen kostenlosen Yogakurs unter professioneller Anleitung an.
  • [JobRad-Leasing] Anstelle von Firmenwagen biete (r)evolution den Mitarbeitenden an, ein oder mehrere Job-Räder für die private Nutzung zu leasen. Das ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern wirkt sich auch positiv auf die Mitarbeitendengesundheit aus. (r)evolution subventioniert das JobRad-Leasing durch Übernahme der Versicherungspolice während der dreijährigen Leasingphase.
  • [MdRzA] (r)evolution nimmt seit 2022 jährlich an der deutschlandweiten Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ von ADFC und der AOK teil und entlastet damit die Umwelt und fördert als Beitrag zum betrieblichen Gesundheitsmanagement die körperliche Betätigung der Mitarbeitenden im Alltag.
  • [Gesundheitsangebote und Seminare/Vorträge] In Regelmäßigen Abständen bietet (r)evolution seinen Mitarbeitenden externe Gesundheitsangebote und Seminare zu unterschiedlichen Gesundheitsthemen an (z.B. Stress-/Resilienz Seminare, Augentraining, Sehtest, ergonomische Arbeitsplatzanalyse, Vorträge Wege zur Gelassenheit oder Wechseljahre)
  • [Coachingangebot psychische Belastung] In Nachgang an die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bietet (r)evolution gefährdeten Mitarbeitenden an, ein externes Coachingangebot anonym wahrzunehmen. Der Betriebsrat fungiert an dieser Stelle als neutraler Mittler.
  • [Homeoffice] → siehe auch Ziel 8
  • [Gleitzeitkonto] → siehe auch Ziel 8
  • [Wohlfühlbudget] → siehe auch Ziel 8
  • [Teamevents] → siehe auch Ziel 8
  • [Jährliche Spende für soziale Projekte] Seit 2009 versendet (r)evolution keine Weihnachtsgeschenke mehr an die Geschäftskunden, sondern spendet stattdessen an gemeinnützige Organisationen (in 2024 in Höhe von 3.000 EUR). Unterstützt wurden seitdem anlassbezogen Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Deutsches Kinderhilfswerk, Reporter ohne Grenzen, Polylux, Correctiv oder Fridays for Future.
  • [Marktforschungsstudien für NGOs] → siehe auch Ziel 8

 

C.    UN Ziel 4: Hochwertige Bildung

Hochwertige Bildung

  • [Ausbildung und Praktika] (r)evolution stärkt die berufliche Bildung, indem die Ausbildung zum Fachangestellten in der Markt- und Sozialforschung sowie zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung angeboten wird. Weiterhin bietet (r)evolution regelmäßig Studierenden Praktikumsplätze für Pflichtpraktika an. Neben der fundierten Vermittlung von Fachwissen ist uns dabei auch eine faire Entlohnung unserer Auszubildenden und Praktikanten wichtig.
  • [Weiterbildung] Bei (r)evolution können Mitarbeitende auf ein vielfältiges internes und externes Weiterbildungsangebot im Rahmen der Evo Academy zugreifen. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Personalgesprächs können zudem individuelle Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden. Zudem steht jedem Mitarbeitenden von (r)evolution pro Monat ein Stundenkontingent von 4 Stunden für persönliche, fachliche Weiterbildung zur Verfügung.
  • [Betriebsrat] → siehe auch Ziel 8
  • [Marktforschungsstudien für NGOs] → siehe auch Ziel 3

 

D.   UN Ziele 5 und 10: Geschlechtergleichheit und weniger Ungleichheiten

GeschlechtergleichheitWeniger-Ungleichheiten

  • [Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit]: Der Betriebsrat von (r)evolution prüft bisher stichprobenartig die Gehälter gemäß der Faktoren Alter, Geschlecht und ethnische Herkunft. Bei der letzten Überprüfung in 2023 konnte keine Benachteiligung in der Bezahlung gemäß der genannten Faktoren festgestellt werden.
  • [Gleichbehandlung im Bewerbungsprozess] Um eine Gleichbehandlung aller Bewerber:innen im Bewerbungsprozess zu gewährleisten, wurde ein Prozess etabliert, indem der Betriebsrat den Auswahlprozess durch eine umfassende Dokumentation nachvollziehen und mittels Zugriff auf alle Bewerbungen prüfen kann, ob eine Gleichbehandlung gewährleistet ist.
  • [Homeoffice] → siehe auch Ziel 3
  • [Gleitzeitkonto] → siehe auch Ziel 3
  • [Weiterbildung] → siehe auch Ziel 4
  • [Marktforschungsstudien für NGOs] → siehe auch Ziel 3
  • [Jährliche Spende für soziale Projekte] → siehe auch Ziel 3

Bilanzierung unserer Anstrengungen zur sozialen Nachhaltigkeit

Basierend auf den oben definierten UN-Zielen und den bisherigen Maßnahmen haben wir eine Sammlung qualitativer und quantitativer Aspekte vorgenommen, die Ausdruck unserer sozialen Nachhaltigkeitsanstrengungen sind. Für die folgende Bilanzierung fokussierten wir uns in unserem Kennzahlensystem auf die messbaren Aspekte, die den größten Einfluss auf ein sozialverträgliches Handeln haben. Gleichzeitig sind diese eng verknüpft mit den definierten Zielen (siehe Kapitel VI).

Der Referenzzeitraum unseres Kennzahlensystems zur sozialen Nachhaltigkeit bezieht sich auf das Jahr 2024.

Bereich Kennzahl Messgröße Ergebnis 2024
Menschenwürdige Arbeit Bewertung der Gesamtzufriedenheit aus Mitarbeitendenbefragung Schulnotensystem 1-6 Ø 2,2
Menschenwürdige Arbeit Betriebsrat Vorhanden/nicht vorhanden vorhanden
Menschenwürdige Arbeit Quote abgeschlossener Supplier Code of Conduct % 0% (da 2024 noch nicht existent)
Gesundheit und Wohlergehen Gefährdungs-beurteilung psychische Belastung Gefährdungsindex in % In 2024 nicht durchgeführt.
Gefährdungsindex HJ1 2025 = 13%
Hochwertige Bildung Auszubildende/ Praktikanten im Unternehmen Anzahl Auszubildende: 1, Praktikanten: 0
Hochwertige Bildung Weiterbildungen für Mitarbeitende Durchschn. Weiter-bildungsstunden je Vollzeitstelle pro Jahr 44,4 Stunden
Geschlechtergleichheit und weniger Ungleichheiten Altersstruktur der Belegschaft Verteilung über Altersklassen 16-29 Jahre 9
30-39 Jahre 12
40-49 Jahre 10
50-59 Jahre 7
60+ Jahre 2
Geschlechtergleichheit und weniger Ungleichheiten Durchschnittliches Alter der Belegschaft Mittelwert Ø 39,5 Jahre
Geschlechtergleichheit und weniger Ungleichheiten Geschlechteranteil in der Belegschaft % Frauen: 50%
Männer: 50%
Geschlechtergleichheit und weniger Ungleichheiten Frauenanteil in Führungspositionen % 22%

VI Unsere sozialen Nachhaltigkeitsziele

Unsere sozialen Nachhaltigkeitsziele sind bis 2028 ausgelegt und beziehen sich entweder auf eine jährlich definierte Zielerreichung oder auf eine Zielerreichung bis 2028. Da unsere Ziele sehr unterschiedlicher Natur sind, streben wir bei einzelnen Zielen Verbesserungen an, bei anderen ist hingegen der Erhalt des Status Quo unser Anspruch, da bereits ein hohes Niveau erreicht wurde.

 

UN-Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (teilweise auch UN Ziel 5 und 10):

  • Die Abfrage der Gesamtzufriedenheit in unserer jährlichen Mitarbeitendenbefragung ist ein deutlicher Indikator bzgl. der aktuellen Arbeitsbedingungen insgesamt. Diese wird im Schulnotensystem abgefragt. Ziel ist es, auf dieser Dimension jedes Jahr im Mittel mindestens eine Schulnote von 2,4 zu erreichen.
  • Zur Sicherung der Beschäftigungsrechte wird auch in Zukunft die Tätigkeit des Betriebsrats ausdrücklich durch die Geschäftsführung erwünscht und gefördert. Daher ist unser Ziel, auch in den kommenden Jahren ein Betriebsrat bei (r)evolution existiert und aktiv das Unternehmensleben mitgestaltet.
  • Mit der vorliegenden Richtlinie verabschieden wir gleichzeitig einen Code of Conduct für unsere Lieferanten. Unser Ziel ist es, dass so schnell wie möglich (aber spätestens bis 2027) alle Lieferanten auf unserer Whitelist[1] den Code of Conduct unterzeichnet haben.

 

UN-Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen

  • Alle zwei Jahre führt (r)evolution die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung durch. Ziel ist es für die Erfassungsjahre 2025 und 2027 einen Gefährdungsindex im Bereich 0-20% zu erreichen.

 

UN-Ziel 4: Hochwertige Bildung

  • Ziel bis 2028 ist, auch weiterhin die berufliche Ausbildung zu stärken. Dafür nehmen wir uns vor, in einem Jahr mindestens eine:n Auszubildende:n zu beschäftigen oder einen Praktikumsplatz zur Verfügung zu stellen.
  • Als Dienstleister sind wir maßgeblich auf gut ausgebildete Mitarbeitende in einem sich stark verändernden Arbeitsumfeld angewiesen. Daher ist das Ziel, bis 2028 jedem Mitarbeitenden von (r)evolution mindestens 35 Weiterbildungsstunden pro Jahr und Vollzeitstelle im Durchschnitt zu ermöglichen.

 

UN-Ziele 5 und 10: Geschlechtergleichheit und weniger Ungleichheiten

  • Unser Ziel ist ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis sowohl in der Belegschaft als auch in unseren Führungspositionen. Das Geschlechterverhältnis in der Belegschaft soll idealerweise 50/50 betragen (Toleranzbereich von +-10%punkten). In unseren Führungspositionen streben wir bis 2028 einen Frauenanteil von 30% an.
  • Weiterhin setzen wir uns als Ziel, mittels jährlicher Prüfung durch den Betriebsrat einer Benachteiligung einzelner Gruppen im Bewerbungsprozess und auch bei Bezahlung vorzubeugen. Dafür prüft der Betriebsrat die eingegangenen Bewerbungen bzw. die Gehälter mindestens nach den Faktoren Alter, Geschlecht und ethnische Herkunft.

[1] Unsere Lieferanten-Whitelist ergibt sich aus den Anforderungen der ISO-Zertifizierung 27001. Alle auf der Liste befindlichen Unternehmen sind geprüft hinsichtlich Datenschutz und Informationssicherheit. Mit Inkrafttreten unseres Supplier Code of Conduct wird die Zustimmung zu diesem Voraussetzung für Unternehmen unserer Whitelist.

Unsere Maßnahmen im Bereich soziale Nachhaltigkeit

Neben den in Kapitel IV beschriebenen (bereits umgesetzten) Maßnahmen, sammeln wir fortlaufend geeignete Ideen, mit denen wir unseren Nachhaltigkeitszielen näherkommen können.[2] Aus dieser Sammlung speist sich zu Beginn jeden Jahres der Maßnahmenplan, den wir für die kommenden 12 Monate verabschieden. Diese Maßnahmen müssen auf die gesetzten Ziele einzahlen und eine realistische Zielerreichung im definierten Zielkorridor bis Ende des Jahres ermöglichen.

Mit Inkrafttreten der vorliegenden Richtlinie zur sozialen Nachhaltigkeit werden gleichzeitig auch ein individualvertraglicher Supplier Code of Conduct und eine Compliance-Richtlinie für Mitarbeitende etabliert, welche Anlagen dieser Richtlinie sind. Mit diesen beiden Dokumenten definieren wir die Werte, auf die sich (r)evolution intern als auch gemeinsam mit ihren Dienstleistern verständigt.

[2] Die Datei SozialeNachhaltigkeit_Maßnahmen ergänzt diese Richtlinie und versteht sich als eine Ideensammlung, die kontinuierlich erweitert wird.

Überprüfung, Dokumentation, Kommunikation

Die Überprüfung unserer Nachhaltigkeitsziele erfolgt jährlich durch die Nachhaltigkeitsbeauftragte bzw. den Nachhaltigkeitsbeauftragten. Jeweils bis Ende Februar 2026, 2027, 2028 und 2029 wird geprüft, ob die in dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie für die Vorjahre definierten Ziele erreicht wurden. Das Prüfergebnis wird in einem Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert und auf der Unternehmenswebsite jeweils im März veröffentlicht.