Präambel

Die (r)evolution GmbH trägt als unabhängiges und inhabergeführtes Markt- und Mitarbeiterforschungsinstitut eine besondere Verantwortung gegenüber unseren Kunden, Partnern, Mitarbeitenden und der Gesellschaft. Integrität, Transparenz und Nachhaltigkeit sind für uns zentrale Grundwerte – nicht nur in unserer Forschung, sondern auch in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Dienstleistern.

Mit diesem Supplier Code of Conduct (im Folgenden auch Verhaltenskodex genannt) definieren wir verbindliche Erwartungen an unsere Geschäftspartner in Bezug auf ethisches Verhalten, soziale Verantwortung und ökologische Nachhaltigkeit. Wir erwarten, dass alle Lieferanten unsere Standards einhalten und aktiv zu fairen, sicheren und rechtskonformen Arbeits- und Geschäftsbedingungen beitragen und unsere Haltung zur Achtung der Menschenrechte, zum Umweltschutz und zur Integrität teilen.

Dieser Verhaltenskodex ist Teil unseres Nachhaltigkeitsmanagementsystems und zentraler Baustein zur Sicherstellung einer vertrauensvollen, transparenten und zukunftsorientierten Zusammenarbeit entlang der gesamten Lieferkette.

Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), sowie internationalen Übereinkommen wie den UN-Zivilpakt und den UN-Sozialpakt, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.

Für die zukünftige Zusammenarbeit vereinbaren die Vertragspartner die Geltung der nachstehenden Regelungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex. Diese Vereinbarung gilt als Grundlage der Zusammenarbeit. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen und sich dabei zu unterstützen. Der Geschäftspartner verpflichtet sich dazu, diesen Verhaltenskodex seinen Unterauftragnehmern vorzulegen und sich darum zu bemühen, diese vertraglich zur Einhaltung der aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für uns in letzter Konsequenz Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge zu beenden.

Unser Commitment

Wir sehen unsere Dienstleister als zentrale Partner in der Umsetzung unserer Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie. Eine langfristig erfolgreiche und verantwortungsvolle Zusammenarbeit basiert für uns auf gegenseitigem Vertrauen, Transparenz und gemeinsamen Werten. Wir streben nach fairen, respektvollen und stabilen Geschäftsbeziehungen, die zu positiven gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen beitragen.

Im Einzelnen verpflichten wir uns dazu:

  • Faires und partnerschaftliches Miteinander: Wir streben eine offene, konstruktive und respektvolle Kommunikation mit unseren Dienstleistern an. Wir begegnen unseren Partnern auf Augenhöhe, mit Wertschätzung und Verständnis für deren Herausforderungen und Perspektiven.
  • Zuverlässigkeit und Transparenz: Wir handeln klar, nachvollziehbar und verbindlich. Verträge, Leistungsbeschreibungen und Erwartungen werden transparent und frühzeitig kommuniziert. Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung haben, werden offen begründet.
  • Verantwortungsvolle Beschaffung: Wir berücksichtigen bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit Dienstleistern nicht nur wirtschaftliche Kriterien, sondern auch ökologische und soziale Aspekte. Dienstleister, die aktiv nachhaltige Praktiken umsetzen, sind für uns bevorzugte Partner.
  • Vertraulichkeit und Datenschutz: Wir schützen sensible Informationen unserer Dienstleister genauso wie unsere eigenen und handeln im Einklang mit geltenden Datenschutzgesetzen.
  • Pünktliche Vergütung: Wir erkennen die wirtschaftliche Bedeutung fairer Zahlungsmodalitäten an. Daher zahlen wir vereinbarte Vergütungen fristgerecht und ohne unangemessene Verzögerungen.
  • Förderung gemeinsamer Entwicklung: Wir sind offen für den Dialog über Verbesserungen in Qualität, Effizienz und Nachhaltigkeit. Wo sinnvoll und möglich, unterstützen wir unsere Dienstleister bei der Weiterentwicklung ihrer sozialen, ökologischen und ethischen Standards.
  • Integrität im Umgang: Wir dulden keine unlauteren Geschäftspraktiken und verpflichten unsere Mitarbeitenden im Umgang mit Geschäftspartnern darauf, jederzeit rechtmäßig und integer zu handeln.

Verpflichtungen der Dienstleister

Unsere Dienstleister spielen eine zentrale Rolle für die Qualität und Integrität unserer Leistungen. Wir erwarten daher von allen Partnerunternehmen, dass sie in ihrem Handeln höchste Standards in Bezug auf Ethik, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltverantwortung und gesetzliche Compliance einhalten. Die nachfolgenden Grundsätze sind verbindlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

 

3.1 Geschäftsethik und Integrität

  • Die Geschäftstätigkeit muss auf rechtlich und ethisch einwandfreiem Verhalten basieren.
  • Unlautere Geschäftspraktiken – wie Korruption, Bestechung, Erpressung, Betrug, Preisabsprachen, Wettbewerbsverstöße oder Insiderhandel – sind strikt untersagt.
  • Geschäftsentscheidungen müssen frei von unzulässigem Einfluss oder Interessenkonflikten getroffen werden.
  • Vertrauliche Informationen sind zu schützen und dürfen nur zweckgebunden und im Rahmen des Datenschutzrechts (insbesondere der DSGVO) und individualvertraglicher Regelungen (insbesondere AV, NDA) verwendet werden.

 

3.2 Achtung der Menschenrechte

  • Die Dienstleister erkennen die international anerkannten Menschenrechte (insb. UN-Menschenrechtscharta, ILO-Kernarbeitsnormen, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) uneingeschränkt an.
  • Jede Form von Diskriminierung, Belästigung, Einschüchterung oder Missbrauch gegenüber Mitarbeitenden ist unzulässig.
  • Es muss ein diskriminierungsfreier Zugang zu Beschäftigung, Ausbildung und Aufstiegsmöglichkeiten gewährleistet sein – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder politischer Überzeugung.

 

3.3 Arbeitsstandards und faire Beschäftigungsbedingungen

  • Löhne, Arbeitszeiten und Sozialleistungen müssen mindestens den gesetzlichen oder tariflichen Anforderungen entsprechen.
  • Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder sonstige Formen unfreiwilliger Arbeit sind streng verboten.
  • Kinderarbeit ist in jeder Form untersagt. Es gilt mindestens das in den jeweiligen Ländern gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter, angelehnt an ILO-Standards.
  • Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit müssen aktiv gewährleistet werden. Die Arbeitsumgebung soll sicher, hygienisch und gesundheitsförderlich gestaltet sein.

 

3.4 Umwelt- und Klimaschutz

  • Der Dienstleister verpflichtet sich zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit natürlichen Ressourcen.
  • Negative Umweltauswirkungen sollen vermieden oder minimiert werden – insbesondere in den Bereichen Energie, Emissionen, Wasserverbrauch, Abfall und Chemikalien.
  • Umweltgesetze, lokale Vorschriften sowie internationale Umweltstandards müssen eingehalten werden.
  • Der Einsatz von Umweltmanagementsystemen (z. B. EMAS, ISO 14001) oder vergleichbaren Instrumenten wird begrüßt.
  • Klimaschutzmaßnahmen (wie CO₂-Reduktion, umweltfreundliche Mobilität, nachhaltige Beschaffung) sollen aktiv gefördert werden.

 

3.5 Gesetzestreue, Compliance und Korruptionsvermeidung

  • Alle geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Regulierungen sind uneingeschränkt zu befolgen.
  • Es sollen interne Prozesse und Schulungen existieren, um Regelverstöße frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
  • Bestechung, Vorteilsgewährung oder unangemessene Geschenke/Zuwendungen an unsere Mitarbeitenden oder Dritte sind untersagt.
  • Whistleblowing-Systeme oder vergleichbare Mechanismen zur Meldung von Fehlverhalten sollen vorhanden sein oder geschaffen werden.

 

3.6 Verantwortung für Subdienstleister

  • Der Dienstleister verpflichtet sich, auch bei der Auswahl und Steuerung von Subdienstleistern auf die Einhaltung dieses Codes oder gleichwertiger Standards zu achten.
  • Der Auftraggeber kann verlangen, dass Subdienstleister offengelegt werden.
  • Die Verantwortung für das Handeln von Subdienstleistern liegt weiterhin beim Hauptdienstleister. Ein risikobasierter Prüfmechanismus wird erwartet.